HAUSORDNUNG

§ 1 In den Räumen des JUZ Hofheim e.V. gelten die Verordnungen des Jugendschutzgesetzes.
Spirituosen werden nicht angeboten und es herrscht absolutes Rauchverbot.

§ 2 Sämtliches Inventar ist Eigentum des Vereins JUZ Hofheim e.V.

§ 3 Der Schlüssel muss am Abend bei einem der Vorsitzenden abgegeben werden.
Alternativ kann dieser auch beim Verantwortlichen der Kasse abgegeben werden.

§ 4 Öffnungszeiten:
Im Normalfall ist das Jugendzentrum an Werktagen max. bis 22:30 Uhr und
am Wochenende nicht länger als 01:00 Uhr geöffnet.
Sollte es in Ausnahmefällen länger geöffnet sein, gilt:
– Musik/Fernseher auf Zimmerlautstärke
– Fenster zu
– Beim Verlassen der Räumlichkeiten und des Hofes bitte auf unsere Nachbarn achten und das Gelände ruhig verlassen.

§ 5 Dienst:
Der Dienstplan wird in den in § 8 bezifferten Versammlungen erstellt.
Die Diensthabenden Personen haben Hausrecht.
Sie sind verantwortlich für einen geregelten Ablauf und eine saubere Übergabe.
Der Schlüssel muss nach Dienstende bei einem der Vorsitzenden abgegeben werden.
Alternativ wird der Schlüssel beim Verantwortlichen der Kasse abgegeben.

§ 6 Zutritt im Jugendzentrum ist jedem gestattet, der das 12. Lebensjahr vollendet hat.

§ 7 Kasse:
Vor dem Verlassen der Räumlichkeiten hat der Diensthabende die Kassenabrechnung in das bereitliegende Formular einzutragen.
Fehlbeträge müssen vom Dienstverantwortlichen beglichen werden.

§ 8 Monatliche Versammlungen:
Am Ende jeden Monats findet jeweils die „Monatsversammlung“ statt, die von einem Vorsitzenden einberufen wird.

§ 9 Das Mitbringen von Getränken ist untersagt.

§10 Für die Nutzung des Hofs gelten die allgemein gültigen Gesetze zur Lärmbelästigung bzw. Ruhestörung. Bitte achtet auf unsere Nachbarn!

§11 Die Jugendräume in Hofheim obliegen der Obhut des Vereins JUZ Hofheim e.V. Nutzer dieser müssen Mitglied des Vereins JUZ Hofheim e.V. sein.

§12 Zweckbestimmung, Wahlen, etc. sind in der Satzung des Vereins JUZ Hofheim e.V. geregelt.

§13 Die Satzung des Vereins JUZ Hofheim e.V. ist bindend für alle Nutzer der offenen Jugendräume in Hofheim.

§14 Die Vorstandschaft behält es sich vor, wer dem Verein beitreten kann oder ausgeschlossen wird.

Die Vorstandschaft